Völlig überraschend greift das Verkehrsministerium in die Mitgliederzusammensetzung und damit in die Mehrheitsverhältnisse der FLK ein. Es beruft zwei Kommunen (Altbach und Deizisau), die die neue Abflugroute brennend befürworten, als neue Mitglieder in die FLK. Um den Eintritt zu ermöglichen, senkt das Ministerium den Grenzwert für den Dauerschallpegel von 60 auf 55 Dezibel und erhöht entgegen den Sollvorschriften des Luftverkehrsgesetztes § 32b, Ziffer 4 die Anzahl der Mitglieder der FLK von 15 auf 17. Dabei weist das Verkehrsministerium darauf hin, dass die Erweiterung der FLK nach rein objektiven Kriterien erfolgt sei.
Besonders brisant daran ist:
- Aus einem Mailverkehr innerhalb des Verkehrsministeriums geht hervor, dass die Veröffentlichung des (für die TEDGO-Befürworter ungünstigen) ACCON-Gutachtens noch einige Tage – bis nach der Aufnahme von Altbach und Deizisau – zurückgehalten werden soll. Die Aufnahme der beiden Befürworter wurde quasi im Eilverfahren positiv beschieden, während die gleichen Gemeinden zuvor über 6 Jahre vergeblich um die Aufnahme in die Fluglärmkommission „gekämpft“ hatten (O-Ton Matrohs, BM Deizisau) und auch OB Bolay Ende 2021 sich noch skeptisch zu einer Erweiterung der FLK äußerte.
- Der im Februar 2022 veröffentlichte Entwurf des Lärmaktionsplanes weist eine stetige Reduzierung des fluglärmbedingten Dauerschallpegels für Altbach und Deizisau seit 2007 aus. Bezogen auf 2022 wird in Altbach kein Dauerschallpegel von >= 55 dB mehr erreicht. Für Deizisau kommt es nur im Außenbereich auf einer Fläche mit 0,4 qm mit 1 Bewohner eines Aussiedlerhofes zu einem Dauerschallpegel von >= 55 dB. Damit erfüllen beide Kommunen selbst die abgesengten Aufnahmekriterien in die FLK nicht mehr.
- Unterlagen:
- Schriftverkehr mit dem VM/Mailverkehr innerhalb des VM
- Lärmaktionsplan des RP
- Kommentar in der NTZ vom 2.3.2022