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Q&A

Hier gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Wo kann ich mich über den Fluglärm auf TEDGO neu beschweren?

Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um einen Abflug über die neue Flugroute handelt! (Damit vermeiden wir, dass unsere Meldungen als unqualifiziert abgetan und nicht der neuen Abflugroute zugerechnet werden).

Melden Sie das Schallereignis zeitnah mit Datum und Uhrzeit des Überflugs bei:

  • dem Lärmschutzbeauftragten des Flughafens Stuttgart:
    Herrn Stefan Köhler, Tel. 0711 72249351 oder per E-Mail: lsb@rps.bwl.de

    Ist lediglich der Anrufbeantworter geschaltet, sprechen Sie Ihr Anliegen mit Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Überflugs auf Band und bitten Sie um Rückruf.

    Achten Sie bitte darauf, nicht täglich oder auch ständig unter eigenem Namen anzurufen bzw. zu schreiben. Wechselnde Personen sind sinnvoll. Daueranrufer (mit mehr als 10% aller Beschwerden pro Gemeinde) fallen aus der Statistik. Und gerade die wollen wir für unsere Zwecke nutzen.

Eine Vereinfachung bei der E-Mail-Meldung erreichen Sie über den Link:
https://melden.sauhagflieger.de.
Hier werden die Flüge über TEDGO neu bis zum Folgetag aufgelistet und man kann den Flug über den man sich beschweren möchte einfach auswählen. Diese Lösung funktioniert über Smartphone allerdings nur bei installierter E-Mail App (Outlook, Gmx, etc.) oder über PC. Der Vorteil liegt darin, dass die Beschwerde mit dem eigenen E-Mailprogramm und damit mit der eigenen E-Mail-Adresse erfolgt.

Gerne können Sie sich zusätzlich bei folgenden Stellen über den neuen und störenden Lärm durch die neue Flugroute beschweren:

  • bei der Geschäftsführung des Stuttgarter Flughafens (Herrn Poralla und Herrn Heppe – zu erreichen über das Feedback-Formular auf der Internet-Seite des Flughafens oder per E-Mail an heppe@stuttgart-airport.com, poralla@stuttgart-airport.com),
  • beim Verkehrsministerium und seinem Verkehrsminister Winfried Hermann (gleichzeitig Aufsichtsratschef des Flughafens in Personalunion, E-Mail: winfried.hermann@vm.bwl.de),
  • bei der Deutschen Flugsicherung (E-Mail: fluglaerm@dfs.de), 
  • beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF, Dr. Baumann, E-Mail: direktor@baf.bund.de), 

WO KANN ICH MICH BEI DER UNTERSCHREITUNG DER MINDESTFLUGHÖHE BEI EINEM ABFLUG ÜBER TEDGO NEU BESCHWEREN?

In der „19. Verordnung zur Änderung der 230. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung“ vom 9.11.2022 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in der Abbildung 17 auf Seite 18 neben dem Routenverlauf auch Mindestflughöhen für 5 Überflugpunkte (WayPoints) festgelegt (z.B. für den Punkt zwischen Hardt und Oberensingen eine Mindestflughöhe von 5.200 Fuß).

Sofern Sie bei einem konkreten Abflug auf der neuen Route eine Unterschreitung der Mindestflughöhe feststellen, sollten Sie diesen Vorgang zeitnah schriftlich an das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), Robert-Bosch-Str. 28, 63225 Langen (eMail: poststelle@baf.bund.de) und die Deutsche Flugsicherung, Am DFS Campus 10, 63225 Langen (eMail: fluglaerm.frankfurt@dfs.de) melden.

Geben Sie bitte folgende Daten bei der Meldung an:

  • Name und Adresse
  • Abflug vom Flughafen Stuttgart auf TEDGO Neu
  • Datum und Uhrzeit des Überflugs
  • Höhe des Überflugs (ggf. mit Standort, falls dieser nicht mit der eigenen Adresse zusammenfällt) 
  • Möglichst auch Flugnummer und Zielort

Stimmt die FLK am Ende des Probebetriebs erneut ab?

Der Probetrieb endet Ende Februar 2024.
Danach werden die Ergebnisse vom beauftragten Gutachterbüro Accon ausgewertet. Deshalb tagt die Fluglärmkommission erst im 2. Quartal 2024 nach Vorlage der Ergebnisse. Ob es dann zur erneuten Abstimmung kommen wird, ist unklar. Unsere Bürgerinitiative fordert diese vehement.
Das Votum der Fluglärmkommission hat allerdings lediglich empfehlenden Charakter. Die neue Flugroute ist seit Ende letzten Jahres vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) gesetzlich verankert. Ob mit oder ohne Probebetrieb darf die Flugroute TEDGO neu jederzeit ohne Deckelung geflogen werden.


Ist ein erneutes Gutachten geplant?

Momentan ist lediglich geplant, die Ergebnisse aus dem Probebetrieb auszuwerten.


Was ist nach Ende des Probebetriebs zu erwarten?

Der Probetrieb endet im Februar 2024. Wir müssen uns darauf einstellen, dass dann bereits Flugzeuge, die über modernste Navigationssyteme verfügen, die neue Route uneingeschränkt nutzen. Dass also anstatt 2 Flugzeuge wie bisher bis zu 12 Flugzeuge pro Stunde auf der neuen Route fliegen werden. Ob das Votum der Fluglärmkommission abgewartet wird, ist unklar.


Welche Pläne gibt es zur Erweiterung der Flughafenkapazität?

Offizielle Pläne sind derzeit keine bekannt. Vor Corona gab es bereits 2019 verabschiedete Pläne, ein 4. Terminal zu bauen, um in Zukunft die prognostizierten 17 Millionen Passagiere abfertigen zu können. Im Rekordjahr waren es bereits 12,7 Millionen. Durch den Corona Einbruch wurden die Pläne vorerst auf Eis gelegt. Den Einbruch mit deutlichen Bilanz-Verlusten will der Flughafen nun so schnell wie möglich ausgleichen, um wieder in die Gewinnzone zu kommen. Das Rekordergebnis von 2019 zu erreichen, ist das kurzfristige Ziel, um dann mittelfristig früheren Prognosen folgend auf 17 Millionen Passagiere pro Jahr zu wachsen. Experten sagen hohe Wachstumszahlen für das Fliegen in Deutschland in den kommenden Jahren voraus. Rechnet man diese für den Flughafen Stuttgart hoch, käme man sogar auf 21 Millionen Passagiere. Um diese bewältigen zu können, benötigt der Flughafen eine deutliche Ausweitung seiner Kapazitäten. Diese wären nur über neue Flugrouten auch nach Westen oder über eine zweite Start- und Landebahn zu bewältigen.

TEDGO_NEU wurde bereits 2016 entwickelt. Lt. einem Gutachten der TU Berlin von 2012 sind neue Flugrouten mit einer Mischung aus flachen und steileren Starts mit schnellerem Abdrehen geeignet, die Anzahl der Abflüge zu steigern. Besonders in den begehrten Tagesrandzeiten kommt es durch beschränkte An- und Abflugslots zu Engpässen, die auf diese Weise aufgefangen werden können.


Noch Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fluglaerm-stuttgart.de