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Fluglärmkommission (FLK)

Der Fluglärmkommission für den Flughafen Stuttgart gehören 17 Mitglieder an:

Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Esslingen, Ostfildern, Stuttgart, Denkendorf, Steinenbronn, Neuhausen, Schönaich, Deizisau, Altbach, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Flughafen Stuttgart GmbH, Luftfahrtunternehmen, IHK der Region Stuttgart, US-Streitkräfte in Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (in seiner Eigenschaft als oberste Landesbehörde für den verkehrsbezogenen Immissionsschutz)

An den Sitzungen nehmen darüber hinaus auch die Genehmigungsbehörde, die Flugsicherungsorganisation und der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen teil. Die Sitzungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Für die Aufnahme in die FLK gilt seit Februar 2022 ein maßgeblicher Fluglärmpegel von 55 Dezibel (zuvor 60).

Zur neuen Flugroute fasste die Fluglärmkommission am 4. Juli 2022 folgenden Beschluss:
„Die Fluglärmkommission spricht sich unter den folgenden Voraussetzungen zunächst für einen Probebetrieb der vorgeschlagenen Änderung der Abflugroute 07/TEDGO aus:

  • Der Probebetrieb ist für ein Jahr vorzusehen und soll durch begleitende Lärmmessungen evaluiert werden.
  • Die Fluggesellschaften werden gebeten, die Kerosineinsparung zu dokumentieren.
  • Während des Probezeitraums sollte die Nutzung der Route auf höchstens zwei Abflüge pro Stunde begrenzt werden.“