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Hier finden Sie alles Wissenswerte zur neuen Flugroute TEDGO_NEU. Es ist viel, aber es ist wichtig. Nur wer die Fakten kennt, kann sich wirkungsvoll einbringen. Neben den Basics zum Probebetrieb auf dieser Seite sind weitere relevante Informationen zur neuen Flugroute auf den Unterseiten aufbereitet. Nehmen Sie sich die Zeit und nutzen Sie das umfassende Informationsangebot. Für den Einstieg finden Sie HIER eine Erklärung: Was ist überhaupt TEDGO_NEU?


Basics: Probebetrieb TEDGO_NEU

Aktuelle Nutzung

Von Seiten der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“ führen wir seit Beginn des Probebetriebs eine Statistik über alle erfolgten Abflüge auf TEDGO Neu sowie die beim Übergang in den Regelbetrieb zu befürchtenden, zusätzlichen Abflüge über TEDGO Neu. (Es handelt sich dabei um Ostabflüge auf TEDGO alt, mit Flugzielen im Süden, Süd-Westen und Westen).

Erkenntnisse aus der Auswertung für den Zeitraum 23.2. bis 30.6.2023:

  • In 127 Tagen Probebetrieb erfolgte nur an 38 Tagen kein Abflug über TEDGO neu (im Mai und Juni waren es in 61 Tagen nur 6 Tage ohne Nutzung der neuen Abflugroute).
  • Von 2.085 Starts nach Osten mit Zielen im Süden/Westen erfolgten 692 (33,19 %) über TEDGO neu und 1.393 (66,81 %) über TEDGO alt.
  • In der Schlaf-/Aufwachzeit zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr erfolgten bisher – wie im Probebetrieb vereinbart – maximal 2 Abflüge über TEDGO neu. Das tatsächliche Potenzial an Abflügen in dieser Zeit beträgt nach Übergang in den Regelbetrieb an einzelnen Tagen bis zu 12 Flüge. Das 6-fache des heutigen Abflugverkehrs!
  • Die neue Abflugroute wird hauptsächlich von Eurowings (92,6 % der Starts) genutzt.
  • Die Zielflughäfen bei Abflügen über TEDGO_Neu liegen hauptsächlich in Spanien, Portugal, Italien, Schweiz und Frankreich.
  • Es befinden sich aber auch Abflüge z.B. nach Antalya, Catania (Kreta), Monastir, Pristina oder Rhodos darunter, die sinnvollerweise direkt nach Osten weiterfliegen sollten, um Kerosin und CO2 einzusparen

Bewertung der bisherigen Daten
  • Die für den Probebetrieb vereinbarte maximale Anzahl Abflüge von 2 Maschinen pro Stunde wird bis auf wenige Ausnahmen (z.B. wenn die Freigabe noch in der vorherigen Stunde erfolgte, sich der Abflug aber verspätete) eingehalten.
  • Zum Teil wurden die ohnehin niederen Mindestflughöhen unterschritten.
  • Tendenziell entsteht der Eindruck, dass die Mindestflughöhen im Zeitablauf eher stärker ausgenutzt werden.
  • Die Anzahl der Abflüge über TEDGO_NEU wird nach Ende des Probebetriebs und dem Wegfall der Begrenzung auf 2 Abflüge pro Stunde drastisch ansteigen; in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr an einzelnen Reisetagen auf das 6-Fache.
  • Die neue Flugroute wird teilweise für völlig unsinnige Abflüge zu Zielen im Osten genutzt (z.B. Antalya).

Lärmbelastung auf Basis erster Messwerte am Beispiel Denkendorf, Unterensingen und Nürtingen-Hardt

  • Öffentliche Messstationen

Mobile Messstationen wurden
– im März 2023 in Denkendorf (Süd) betrieben. Die Messergebnisse finden Sie hier.
– im April 2023 für Unterensingen betrieben. Die Messergebnisse finden Sie hier.
– im Mai 2023 auf dem Kindergarten in Hardt betrieben. Die Messergebnisse finden Sie hier.

  • Private Messungen

-Die ersten Ergebnisse von privaten Messstationen werden wir in Kürze veröffentlichen.


Kontrolle des Flugverlaufs

Beim Blick zum Himmel täuscht man sich manchmal bezüglich der tatsächlichen Flugroute – alt oder neu. Deshalb eignen sich folgende 3 technischen Systeme zur eindeutigen Zuordnung von Überflügen zu den Flugrouten TEDGO alt bzw. neu:

StanlyTrack3 (stanlytrack3.dfs.de) ist das kostenlose System der DFS (Deutsche Flugsicherung) zur Verfolgung von Flugbewegungen in Deutschland. Es eignet sich sehr gut, um sowohl zeitnah als auch mit einem oder mehreren Tagen Verzögerung die Flüge von einem deutschen Flughafen zu verfolgen.

Hinweise zur Bedienung der Abfrageseite:

Nach dem Aufruf erscheint eine Landkarte.

Durch Aufklappen des rechten, oberen Reiters werden die deutschen Flughäfen angezeigt, dort sollte der Flughafen Stuttgart ausgewählt werden.

Durch Aufklappen des linken, oberen Reiters kann zwischen der Live-Betrachtung und einem „SUMMARY“ ausgewählt werden. Es empfiehlt sich die SUMMARY-Auswahl, dann kann der gewünschte Betrachtungstag und das Zeitintervall ausgewählt werden. Durch ein Klicken in eine Fluglinie werden links die Flugdaten angezeigt und die Flughöhen über den sogenannten WayPoints.

Flightradar kann entweder über die Internetadresse flightradar24.com aufgerufen oder als App auf dem Smartphone installiert werden. Es ist in seiner Basisversion kostenlos, kann aber auch kostenpflichtig erweitert werden. Es eignet sich hauptsächlich zur Live-Verfolgung aktueller Überflüge.

TraVis des Flughafen Stuttgart https://travisstr.topsonic.aero

Hierüber können aktuelle Live-Werte mit Dezibel-Angaben der fest installierten 8 Lärmmessstationen an den direkten Einflugschneisen der aktuellen An- und Abflüge eingesehen werden.

Diese Trackingsysteme liefern darüber hinaus interessante Zusatzinformationen zu den einzelnen Flügen wie z.B.

Abflugzeit, Flugnummer, Flugzeugtyp, Zielflughafen, Flughöhe über einem bestimmten Punkt.


Welche Mindestflughöhen sind einzuhalten?

Bei Abflügen über TEDGO_NEU müssen die Piloten auf der gedachten Linie zwischen Hardt und dem Alpakahof Schober eine Mindestflughöhen von 5.200 ft (MSL) erreicht haben. Der Abstand zur Geländehöhe in Hardt beträgt somit mindestens 1.200 m.

Die Detailinformationen sind im Luftfahrthandbuch enthalten und können unter Nutzung der folgenden Links abgerufen werden:

https://aip.dfs.de/BasicIFR/2023JUL13/pages/FC9613D2A59D7304F97A5842D6ABB0C0.html

https://aip.dfs.de/BasicIFR/2023JUL13/pages/7DB881E79D417BF6CFBF7658161995AB.html

In begründeten Fällen kann der Fluglotse allerdings den Piloten anweisen, von der festgelegten Flugrouten abzuweichen, was auch zu einer Unterschreitung der Mindestflughöhen führen kann.


Möglichkeit zur Beschwerde bei Unterschreitung der Mindestflughöhen

Sofern Sie bei einem konkreten Abflug auf der neuen Route eine Unterschreitung der Mindestflughöhe feststellen, sollten Sie diesen Vorgang zeitnah schriftlich an das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), Robert-Bosch-Str. 28, 63225 Langen (eMail: poststelle@baf.bund.de) und die Deutsche Flugsicherung, Am DFS Campus 10, 63225 Langen (eMail: fluglaerm.frankfurt@dfs.de) melden.

Geben Sie bitte folgende Daten bei der Meldung an:

  • Name und Adresse
  • Abflug vom Flughafen Stuttgart auf TEDGO Neu
  • Datum und Uhrzeit des Überflugs
  • Höhe des Überflugs (ggf. mit Standort, falls dieser nicht mit der eigenen Adresse zusammenfällt) -Möglichst auch Flugnummer und Zielort

Aussagen & Regelungen BAF zur neuen Route

(Kompletter BAF Abwägungsvermerk vom 16. Dezember 2022 unter Downloads im Mitgliederbereich):

  • Die neue Flugroute (Variante C) wurde ohne zeitliche Befristung freigegeben; es erfolgte aber ein Verweis auf eine zweite Empfehlung der FLK nach Ende des Probebetriebs und der Auswertung der begleitenden Lärmmessungen
  • Da das neue Flugverfahren von den Vorgaben der ICAO abweicht, musste durch die DFS eine separate Sicherheitsdokumentation erstellt werden.
  • Tests im Flugsimulator mit einem Airbus 320 ergaben, dass die neue Route „sicher fliegbar“ ist.
  • Die Fluggesellschaften sollen im Probebetrieb ihre Kerosineinsparungen dokumentieren.
  • Laut BAF ist die Behörde bei der Festlegung von Flugverfahren nicht an die Planfeststellung gebunden.
  • Das BAF hat das Recht, per Abwägung zu entscheiden, ob es eine Bündelung oder Verteilung des Fluglärms anstrebt, so lange es keine Sicherheitseinschränkungen gibt.
  • Im Rahmen der Abwägung zu Flugverfahren gibt es einen Gewichtungsvorrang des Lärmschutzes von Siedlungsgebieten vor dem Lärmschutz von Erholungsgebieten (Sauhag).

Bei seinen Abwägungen zur Lärmbelastung auf der neuen Route sowie der Entlastung von Bürgern auf der bisherigen Abflugroute berücksichtigt das BAF (Bundesamt für Flugsicherung) nur den Dauerschallpegel und keine Einzelschallereignisse. Darüber hinaus verlässt sich das BAF bei seiner Bewertung auf die unserer Einschätzung nach fehlerhaften Daten der Fluggesellschaften Lufthansa und Eurowings sowie der DFS. Dies gipfelt in dem Zitat „das neue Abflugverfahren“ führt bis zum Wegpunkt TEDGO „deutlich weniger über stark besiedelte Gebiete und führt weitestgehend über unbewohntes Gebiet.“