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Zuständigkeiten

Es ist nicht ganz einfach, die Zuständigkeiten für TEDGO_NEU zu überblicken. Deshalb hier ein Überblick der wesentlichen Akteure im Entscheidungsprozess:

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) www.baf.bund.de
Das BAF hat die Aufsicht über die zivilen Flugsicherungsorganisationen in Deutschland.

Bedeutung für TEDGO_NEU:

  • Festlegung von Flugverfahren (siehe Abwägungsvermerk vom 09.11.2022 unter Downloads im Mitgliederbereich)
  • Verfolgung von Verletzungen der Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen und im Falle der Nichteinhaltung von Flugverfahren (Beschwerde möglich)

Beschwerden aufgrund von Regelverstößen (z.B. Nichteinhaltung von Mindesthöhen) sind möglich.

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH www.dfs.de
Die DFS sorgt für die Sicherheit im deutschen Luftraum. Unter Kontrolle der DFS sind alle Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen. Am Flughafen Stuttgart kontrolliert die DFS die Starts und Landungen.

Bedeutung für TEDGO_NEU:

  • Ausarbeitung von Lärmkonzepten in Zusammenhang mit Luftfahrtunternehmen
  • Planung neuer Flugrouten und Bewertung von Sicherheitsaspekten
  • Lotsen der DFS in den Kontrolltürmen „führen“ die Flugzeuge und bestimmen maßgeblich die Flugrouten

Beschwerden aufgrund von Regelverstößen (z.B. Nichteinhaltung von Mindesthöhen) sind möglich.

Flughafen Stuttgart, Lärmschutzbeauftragter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/laermschutzbeauftragter/
Der Lärmschutzbeauftragte ist Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart. Im Rahmen der Luftaufsicht ist er für alle Maßnahmen zur Fluglärmbekämpfung und deren Kontrolle sowie zum Schutz gegen Luftverunreinigungen zuständig.

Bedeutung für TEDGO_NEU:

  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, den Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber sowie den betroffenen Gemeinden
  • Annahme und Bearbeitung ausschließlich den zivilen Luftverkehr am Flughafen Stuttgart betreffender Fluglärmbeschwerden.

Beschwerden aufgrund konkreter Lärmereignisse sind möglich.

Fluglärmkommission Stuttgart (FLK)
Die FLK ist ein Gremium, das die DFS berät. Es besteht aus 17 Mitgliedern (siehe Informationen hier). Die DFS und auch das BAF sind nicht an die Empfehlung der Fluglärmkommission gebunden.

Der im Luftverkehr verwendete Fachbegriff „Flugverfahren“ entspricht der umgangssprachlich verwendeten Bezeichnung „Flugroute“. Nähere Informationen zu der Festlegung und der Nutzung der Flugverfahren sind in dem Informationsblatt des BAF im Downloadbereich enthalten.