23. Februar 2023

Der einjährige Probebetrieb für TEDGO_NEU beginnt. Entgegen üblichen Gepflogenheiten bei einem Test wurden von der FLK keine Kriterien für die Bewertung des Probebetriebs festgelegt.

Parallel zum Probebetrieb sollen Fluglärmmessungen in den von TEDGO-Alt und TEDGO_NEU betroffenen Kommunen für jeweils einen Monat durchgeführt werden. Da es in den neu betroffenen Kommunen keine Lärmmessungen vor dem Beginn des Probebetriebs gab und die Begrenzung auf maximal 2 Abflüge pro Stunde während des Probebetriebs keine repräsentative Lärmbelastung ergibt, sind die Ergebnisse dieser Lärmmessungen nicht aussagekräftig. Trotzdem zeigen die Messergebnisse ein deutliches Ansteigen des Dauerschallpegels an Tagen mit TEDGO_NEU Abflügen sowie Einzelschallereignisse von bis zu 70 dB bei einzelnen Überflügen.


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