21 Februar 2022

Getreu dem Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ beruft das Verkehrsministerium kurzfristig die Gemeinden Altbach und Deizisau in die bisher 15-köpfige FLK.

Dabei weist das Verkehrsministerium daraufhin, dass die Erweiterung der FLK nach rein objektiven Kriterien erfolgt sei. Als „Eintrittskarte“ in die FLK senkte das Ministerium den maßgeblichen Fluglärmpegel auf 55 Dezibel ab – diesen erreichten Altbach und Deizisau und waren mit Sitz und Stimme in der FLK. Aichtal, Nürtingen und Wolfschlugen erfüllten dieses „strategisch“ angepasste Kriterium nicht.

Bei Betrachtung der vorherigen Antragsphase dieser Gemeinden wird deutlich, dass die „objektiven Kriterien“ vorgeschoben wurden. In Wahrheit ging es darum, durch die Aufnahme der beiden brennenden Befürworter der neuen Abflugroute die Mehrheitsverhältnisse für dieses Vorhaben abzusichern.

Wie ließe es sich anders erklären, dass bereits wenige Tage nach Bekanntwerden der ungünstigen Ergebnisse des ACCON-Gutachtens über die Anträge der beiden Befürworter – quasi im Eilverfahren –positiv beschieden wurde, während die gleichen Gemeinden zuvor über 6 Jahre vergeblich um die Aufnahme in die Fluglärmkommission „gekämpft“ hatten (O-Ton Matrohs, BM Deizisau) und auch OB Bolay Ende 2021 sich noch skeptisch zu einer Erweiterung der FLK äußerte.

Eine weitere „Auffälligkeit“:

Der Flughafen Stuttgart hatte wiederholt zugesagt, sich zur Frage der Abflugroute TEDGO_NEU als Mitglied in der FLK – wie bei vergleichbaren Abstimmungen in der Vergangenheit – neutral zu verhalten.

Bei der Abstimmung wird diese Zusage vom Flughafen allerdings nicht eingehalten. Der Grund liegt auf der Hand: Verkehrsminister Hermann entscheidet nicht „nur“ über die Erweiterung der FLK, sondern hat als Vorsitzender der Flughafen Stuttgart GmbH auch entscheidenden Einfluss auf die dortige Geschäftsführung.


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