Q&A
Hier gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Wo kann ich mich über den Fluglärm auf TEDGO neu beschweren?
Prüfen Sie zuerst, ob es sich tatsächlich um einen Abflug über die neue Flugroute handelt! (Damit vermeiden wir, dass unsere Meldungen als unqualifiziert abgetan und nicht der neuen Abflugroute zugerechnet werden).
Melden Sie das Schallereignis zeitnah mit Datum und Uhrzeit des Überflugs bei:
- dem Lärmschutzbeauftragten des Flughafens Stuttgart:
Herrn Stefan Köhler, Tel. 0711 72249351 oder per E-Mail: lsb@rps.bwl.de
Unabhängig ob Sie die Beschwerde über zu lauten Fluglärm per Telefon (ggf. über den Anrufbeantworter) oder per E-Mail melden geben Sie unbedingt Ihren Namen und Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Überflugs an.
Achten Sie bitte darauf, nicht täglich oder auch ständig unter eigenem Namen anzurufen bzw. zu schreiben. Wechselnde Personen sind sinnvoll. Daueranrufer (mit mehr als 10% aller Beschwerden pro Gemeinde) fallen aus der Statistik. Und gerade die wollen wir für unsere Zwecke nutzen.
Eine Vereinfachung bei der E-Mail-Meldung erreichen Sie über den Link:
https://melden.sauhagflieger.de.
Hier werden die Flüge über TEDGO neu bis zum Folgetag aufgelistet und man kann den Flug über den man sich beschweren möchte einfach auswählen. Diese Lösung funktioniert über Smartphone allerdings nur bei installierter E-Mail App (Outlook, Gmx, etc.) oder über PC. Der Vorteil liegt darin, dass die Beschwerde mit dem eigenen E-Mailprogramm und damit mit der eigenen E-Mail-Adresse erfolgt. Auch hier ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse zwingend.
Gerne können Sie sich zusätzlich bei folgenden Stellen über den neuen und störenden Lärm durch die neue Flugroute beschweren:
- bei der Geschäftsführung des Stuttgarter Flughafens (Herrn Poralla und Herrn Heppe – zu erreichen über das Feedback-Formular auf der Internet-Seite des Flughafens oder per E-Mail an heppe@stuttgart-airport.com, poralla@stuttgart-airport.com),
- beim Verkehrsministerium und seinem Verkehrsminister Winfried Hermann (gleichzeitig Aufsichtsratschef des Flughafens in Personalunion, E-Mail: winfried.hermann@vm.bwl.de),
- bei der Deutschen Flugsicherung (E-Mail: fluglaerm@dfs.de),
- beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF, Dr. Baumann, E-Mail: direktor@baf.bund.de),
- bei allen Mitgliedern der Fluglärmkommission, insbesondere ihrem Vorsitzenden und
OB von Ostfildern, Christof Bolay (oberbuergermeister@ostfildern.de)
WO KANN ICH MICH BEI DER UNTERSCHREITUNG DER MINDESTFLUGHÖHE BEI EINEM ABFLUG ÜBER TEDGO NEU BESCHWEREN?
In der „19. Verordnung zur Änderung der 230. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung“ vom 9.11.2022 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in der Abbildung 17 auf Seite 18 neben dem Routenverlauf auch Mindestflughöhen für 5 Überflugpunkte (WayPoints) festgelegt (z.B. für den Punkt zwischen Hardt und Oberensingen eine Mindestflughöhe von 5.200 Fuß).
Sofern Sie bei einem konkreten Abflug auf der neuen Route eine Unterschreitung der Mindestflughöhe feststellen, sollten Sie diesen Vorgang zeitnah schriftlich an das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), Robert-Bosch-Str. 28, 63225 Langen (eMail: poststelle@baf.bund.de) und die Deutsche Flugsicherung, Am DFS Campus 10, 63225 Langen (eMail: fluglaerm.frankfurt@dfs.de) melden.
Geben Sie bitte folgende Daten bei der Meldung an:
- Name und Adresse
- Abflug vom Flughafen Stuttgart auf TEDGO Neu
- Datum und Uhrzeit des Überflugs
- Höhe des Überflugs (ggf. mit Standort, falls dieser nicht mit der eigenen Adresse zusammenfällt)
- Möglichst auch Flugnummer und Zielort
Stimmt die FLK am Ende des Probebetriebs erneut ab?
Der Probetrieb endete am 22. Februar 2024.
Danach wurden die Ergebnisse der Lärmmessungen vom beauftragten Gutachterbüro Accon ausgewertet. Die Lufthansa hat Ende April die ermittelten Einsparungen an Kerosin und CO2 ermittelt. Sämtliche Ergebnisse sowie der Bericht des Lärmschutzbeauftragten über die Entwicklung der Beschwerden wurden in der FLK-Sitzung am 6.5.24 behandelt. Anschließend kam es zu einer erneuten Abstimmung über TEDGO_NEU. Dabei wurde der Antrag auf Fortführung von TEDGO-NEU mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Das Votum der Fluglärmkommission hat allerdings lediglich empfehlenden Charakter. Die neue Flugroute ist seit Ende letzten Jahres vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) gesetzlich verankert. Ob mit oder ohne Probebetrieb darf die Flugroute TEDGO neu jederzeit ohne Deckelung geflogen werden.
Ist ein erneutes Gutachten geplant?
Nein; es wurden lediglich die Ergebnisse aus dem Probebetrieb ausgewertet.
Was ist nach Ende des Probebetriebs zu erwarten?
Der Probetrieb endete im Februar 2024 und ging im Juni in den Regelbetrieb über. Wir müssen uns darauf einstellen, dass der Regelbetrieb sukzessive hochgefahren wird und dass dann Flugzeuge, die über modernste Navigationssyteme verfügen, die neue Route uneingeschränkt nutzen. Dass also anstatt 2 Flugzeuge wie bisher bis zu 12 Flugzeuge pro Stunde auf der neuen Route fliegen werden.
Welche Pläne gibt es zur Erweiterung der Flughafenkapazität?
Offizielle Pläne sind derzeit keine bekannt. Vor Corona gab es bereits 2019 verabschiedete Pläne, ein 4. Terminal zu bauen, um in Zukunft die prognostizierten 17 Millionen Passagiere abfertigen zu können. Im Rekordjahr 2019 waren es bereits 12,7 Millionen. Durch den Corona Einbruch wurden die Pläne vorerst auf Eis gelegt. Den Einbruch mit deutlichen Bilanz-Verlusten will der Flughafen nun so schnell wie möglich ausgleichen, um wieder in die Gewinnzone zu kommen. Das Rekordergebnis von 2019 zu erreichen, ist das kurzfristige Ziel, um dann mittelfristig früheren Prognosen folgend auf 17 Millionen Passagiere pro Jahr zu wachsen. Experten sagen hohe Wachstumszahlen für das Fliegen in Deutschland in den kommenden Jahren voraus. Rechnet man diese für den Flughafen Stuttgart hoch, käme man sogar auf 21 Millionen Passagiere. Um diese bewältigen zu können, benötigt der Flughafen eine deutliche Ausweitung seiner Kapazitäten. Diese wären nur über neue Flugrouten auch nach Westen oder über eine zweite Start- und Landebahn zu bewältigen.
TEDGO_NEU wurde bereits 2016 entwickelt. Lt. einem Gutachten der TU Berlin von 2012 sind neue Flugrouten mit einer Mischung aus flachen und steileren Starts mit schnellerem Abdrehen geeignet, die Anzahl der Abflüge zu steigern. Besonders in den begehrten Tagesrandzeiten kommt es durch beschränkte An- und Abflugslots zu Engpässen, die auf diese Weise aufgefangen werden können.
Noch Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fluglaerm-stuttgart.de